KfW-Effizienzhaus 55 - Förderung
Seit 2. März 2026 mit Signalzinssatz ab 1 %
Für viele Neubauprojekte hat sich die Förderlage deutlich verbessert:
Seit dem 2. März 2026 gilt im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297/298) für die befristet wiederaufgenommene Förderung des Effizienzhaus-55-Standards ein Signalzinssatz ab 1 % effektiv p.a.
Das ist wirtschaftlich relevant. Gerade in einem Marktumfeld, in dem Finanzierungskosten weiterhin ein zentraler Projektfaktor sind, kann ein verbilligter KfW-Kredit die Kalkulation spürbar entlasten. Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden im Standard EH55. Der mögliche Kreditbetrag liegt bei bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Für viele Vorhaben verbessert das die Finanzierungsbasis deutlich.
Wichtig ist der Zeitfaktor: Die EH55-Förderung ist befristet. Das Programm startete am 16. Dezember 2025, das Gesamtvolumen beträgt 800 Millionen Euro, und die befristete Förderung endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2026. Wer ein baureifes Projekt in der Pipeline hat, sollte die Förderfähigkeit daher jetzt prüfen und die Antragstellung nicht aufschieben.
Auch die Voraussetzungen sind klar definiert. Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Beim Ersterwerb gilt: Der Antrag ist vor der ersten Kaufpreiszahlung zu stellen. Zudem sind bei EH55 keine fossilen Wärmeerzeuger aber GEG konformeAnlagen zulässig, d.h. die Wärmeerzeugung muss ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Projekte sauber einzuordnen, Unterlagen strukturiert vorzubereiten und mit Finanzierungspartnern frühzeitig abzustimmen
Delta Energie unterstützt Sie dabei, die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens realistisch zu prüfen, energetische Anforderungen richtig zu übersetzen und die Unterlagen für Ihren Förderantrag fachlich sauber vorzubereiten.
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